Die Richtlinie für Druckgeräte (PED) 2014/68/EU ist die grundlegende EU-Verordnung zur Regelung von Konstruktion, Herstellung und Konformitätsbewertung druckbelasteter Ausrüstung. Für Ventilhersteller gilt: Ist der zulässige maximale Betriebsdruck PS > 0,5 bar und die Nennweite > DN25, ist die Einhaltung der PED zwingend vorgeschrieben – und die CE-Kennzeichnung muss vor der Inverkehrbringung des Produkts im Europäischen Wirtschaftsraum angebracht werden.
Die Druckgeräterichtlinie (PED) klassifiziert Geräte anhand von Druck, Volumen und Fluidgruppe (Gruppe 1 = gefährliche Fluide; Gruppe 2 = alle übrigen Fluide) in vier Risikoklassen (Klasse I bis IV). Höhere Klassen erfordern zunehmend strengere Konformitätsbewertungsverfahren: Für Klasse I ist eine Hersteller-Selbstdeklaration (Modul A) zulässig, während für Klasse IV eine vollständige Bauartzulassung sowie eine umfassende Auditierung des Qualitätsmanagementsystems durch eine benannte Stelle (Modul H oder die Kombination aus Modul G+D) erforderlich ist.
Bei den meisten industriellen Sanitärventilen mit typischen Betriebsdrücken im Bereich PN10–PN40 und Medien der Fluidgruppe 2 fallen die Produkte in der Regel in Klasse I oder Klasse II – was entweder eine Selbstdeklaration mit Aufbewahrung einer technischen Dokumentation oder die Beteiligung einer benannten Stelle im Rahmen der internen Produktionskontrolle erfordert. Die Produkte von AVM erfüllen sowohl die PED als auch die Maschinenrichtlinie (2006/42/EG); die CE-Kennzeichnung ist rechtmäßig angebracht, um die Inverkehrbringung auf dem europäischen Markt zu autorisieren.
Zu den wesentlichen technischen Anforderungen der Druckgeräterichtlinie (PED) gehören: Die Werkstoffe müssen entweder harmonisierten Normen entsprechen (z. B. EN 10088-1 für nichtrostende Stähle) oder einer besonderen Werkstoffbewertung unterzogen werden; die Konstruktionsberechnungen müssen den harmonisierten Konstruktionsnormen folgen (EN 12516 für Druck-Temperatur-Klassen; EN 12266 für Prüfanforderungen); und die Fertigung muss innerhalb eines kontrollierten Qualitätsmanagementsystems erfolgen.

Die Technische Unterlage des Herstellers umfasst in der Regel: Konstruktionszeichnungen und Festigkeitsberechnungen; Werkstoffzertifikate (EN 10204 Typ 3.1); Schweißverfahrensspezifikationen und Qualifikationsnachweise für Schweißer (sofern zutreffend); Berichte über zerstörungsfreie Prüfungen (sofern zutreffend); Aufzeichnungen über hydrostatische oder pneumatische Prüfungen sowie die EU-Konformitätserklärung (DoC).
Der CE-Kennzeichnungsprozess für chinesische Ventilausführer folgt im Allgemeinen diesen Schritten: Ermittlung der anzuwendenden Richtlinien und der Geräteklassifizierung → Auswahl des bzw. der Konformitätsbewertungsmoduls/-module → Erstellung der Technischen Unterlage → Einbindung einer benannten Stelle (z. B. TÜV, Bureau Veritas, SGS, Lloyd’s), falls erforderlich → Ausstellung der EU-Konformitätserklärung → Anbringen der CE-Kennzeichnung.
AVM exportiert Produkte seit 2006 und verfügt über umfangreiche Erfahrung bei der Bewältigung der Marktzugangsanforderungen für den europäischen Markt. Das ISO-9001-Qualitätsmanagementsystem des Unternehmens unterstützt die Konformität sowohl mit der Druckgeräterichtlinie (PED) als auch mit der Maschinenrichtlinie. Für Kunden mit Anforderungen an den Export nach Europa stellt AVM vollständige CE-Technische-Unterlagen-Pakete bereit, um eine reibungslose Zollabfertigung sowie die Einhaltung der Marktüberwachungsvorschriften in den Zielländern sicherzustellen.
